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Michael Schoofs

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Michael Schoofs - Bokeh & Beyond
Stand: Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich
1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Michael Schoofs – Bokeh & Beyond (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern. Sie gelten gleichermaßen für Privatkunden (Verbraucher) im Sinne von § 13 BGB sowie für Auftraggeber im kommerziellen Bereich im Sinne von § 14 BGB.
(2) Diese AGB finden auf alle angebotenen und erbrachten Leistungen Anwendung, insbesondere auf fotografische und videografische Arbeiten, Bildbearbeitung, Retusche, digitale Bereitstellung von Bildmaterial, Workshops sowie ergänzende Dienstleistungen (nachfolgend „Vertragsgegenstand“). Sie gelten unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, digital oder mündlich geschlossen wird.
(3) Mit der Beauftragung des Fotografen erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Der Fotograf empfiehlt, die AGB sorgfältig zu lesen, um eine transparente und faire Zusammenarbeit sicherzustellen.
(4) Individuelle Vereinbarungen, besondere Absprachen oder schriftliche Angebote gehen diesen AGB vor, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet und von beiden Parteien bestätigt wurden. Ergänzend gelten die Bestimmungen dieser AGB.
(5) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Ein bloßes Schweigen oder die vorbehaltlose Durchführung der Leistung stellt keine Zustimmung dar.
(6) Der Fotograf ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen (z. B. rechtliche Änderungen, Anpassung des Leistungsangebots) zu aktualisieren. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Für bereits geschlossene Verträge bleibt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung maßgeblich.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder digitale Bestätigung eines Angebots, durch die Annahme eines Auftrags oder durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
(2) Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Fotograf behält sich vor, Inhalte, Preise oder Leistungen anzupassen, solange kein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Paket oder der schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Fotograf ist in der künstlerischen Gestaltung der Aufnahmen frei, sofern keine spezifischen Vorgaben vereinbart wurden. Wünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(3) Der Auftraggeber trägt das Risiko für äußere Umstände wie Wetter, Lichtverhältnisse oder Location-Bedingungen, die das Ergebnis beeinflussen können.
(4) Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Retusche, Expressbearbeitung, erweiterte Nutzungsrechte) werden gesondert berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Allgemeine Mitwirkung
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Abstimmungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(2) Voraussetzungen am Aufnahmeort
Der Kunde stellt sicher, dass die für das Shooting notwendigen räumlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen gegeben sind. Hierzu gehören insbesondere der Zugang zu den vereinbarten Räumlichkeiten sowie die rechtzeitige Anwesenheit aller zu fotografierenden Personen.
(3) Genehmigungen und Rechte Dritter
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Einverständniserklärungen oder Zugangsberechtigungen rechtzeitig einzuholen. Dies gilt insbesondere für Locations, Veranstaltungen, Markenrechte oder die Abbildung Dritter.
(4) Folgen unzureichender Mitwirkung
Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten, die aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Fotograf ist berechtigt, den Mehraufwand gesondert zu berechnen.
(5) Unmöglichkeit oder Erschwerung der Durchführung
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird die Durchführung des Auftrags dadurch unmöglich oder unzumutbar erschwert, ist der Fotograf berechtigt, den Auftrag abzubrechen oder zu verschieben. Bereits entstandene Aufwände und Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich für Privatkunden als Endpreise und für Businesskunden zuzüglich diverser Nutzungsrechte und/oder Buy-Out.
(2) Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Bei größeren Projekten, Events oder Hochzeiten kann eine Anzahlung verlangt werden. Diese ist nicht erstattungsfähig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Stornierung & Terminverschiebung
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Gebühren:
• bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
• 13–7 Tage vor dem Termin: 30 % des Auftragswertes,
• 6–1 Tage vor dem Termin: 70 % des Auftragswertes,
• am Shootingtag: 100 % des Auftragswertes.
(3) Terminverschiebungen sind nach Absprache möglich. Der Fotograf bemüht sich um eine kundenfreundliche Lösung.
(4) Muss der Fotograf aus wichtigem Grund absagen (z. B. Krankheit), wird ein Ersatztermin angeboten. Im Falle von Hochzeiten & Events, die nicht auf ein anderen Termin verschoben werden können, werden geleistete Anzahlung vom Fotograf rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Nutzungsrechte
Allgemeines
(1) Alle im Rahmen des Auftrags entstandenen Vertragsgegenstände unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
(2) Urheber im Sinne von § 7 UrhG ist Michael Schoofs – Bokeh & Beyond (Fotograf).
(3) Der Auftraggeber erhält ausschließlich Nutzungsrechte; das Urheberrecht verbleibt vollständig beim Fotografen.
Nutzungsrechte für Auftraggeber im privaten Sinne
(1) Private Auftraggeber erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.
Erlaubt sind insbesondere:
• organische Social‑Media‑Nutzung
• Webseiten für nicht kommerzielle Zwecke (Privatgebrauch)
• private Drucke, Fotobücher, Wandbilder
• Weitergabe an Familienmitglieder zu privaten Zwecken
Nicht erlaubt sind:
• jegliche kommerzielle Nutzung (z.B. Werbung, Social-Media-Kooperationen oder Ads,
Google Ads),
• Weitergabe an Dritte (Unternehmen, Medien oder Agenturen, etc.)
• eigenständige Bearbeitung oder Verfremdung der Bilder
Nutzungsrechte für Auftraggeber im geschäftlichen Sinne
(1) Auftraggeber im geschäftlichen Sinne erhalten ein Einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht für geschäftliche Zwecke, insbesondere für:
• Unternehmenswebseite,
• organische Social-Media-Präsenz (Beiträge, Storys, Reels, etc.),
• PR & Pressearbeit,
• interne Kommunikationen,
• Printmaterialien (z.B. Flyer, Broschüren, Visitenkarten),
• Recruiting & Employer Branding
Nicht im Grundhonorar enthalten sind insbesondere:
• bezahlte Werbekampagnen (z.B. Social Ads, Google Ads, Plakatwerbung),
• Out-of-Home-Werbung
• TV- oder Online-Video-Werbung
• Weitergabe an Dritte (z.B. Presse, Partnerunternehmen, Franchise-Nehmer, Agenturen).
Für diese Nutzung ist eine gesonderte Lizenz oder ein Buy-Out erforderlich.
Die Nutzung ist zeitlich unbegrenzt, sofern nicht anders vereinbart
(4) Für Werbekampagnen, Produktverpackungen, TV‑Spots oder internationale Nutzung ist ein Buy‑Out erforderlich.
Erweiterte Nutzungsrechte / Buy‑Out
(1) Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist honorarpflichtig.
(2) Die Vergütung richtet sich nach Art, Reichweite und Dauer der Nutzung (z. B. MFM‑Tabelle).
(3) Ohne schriftliche Vereinbarung ist eine erweiterte Nutzung unzulässig
§ 8 Bearbeitung des Vertragsgegenstandes
(1) Der Auftraggeber darf den gelieferten Vertragsgegenstand nicht eigenständig bearbeiten, verändern oder verfremden. Dies umfasst insbesondere Filter, Retusche, KI‑Bearbeitung oder farbliche Veränderungen.
(2) Zulässig sind lediglich technische Anpassungen wie Formatänderungen oder Zuschnitt für Web und Print.
§ 9 Namensnennung
(1) Bei Veröffentlichung der Bilder ist der Fotograf wie folgt zu nennen:
„Foto: Michael Schoofs – Bokeh & Beyond“
(2) Bei Social Media ist eine Verlinkung auf das Profil des Fotografen erwünscht
§ 10 Speicherung & Eigenwerbung
(1) Der Fotograf ist berechtigt, den entstandenen Vertragsgegenstand zur Eigenwerbung zu nutzen (z. B. Website, Social Media, Portfolio), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(2) Bei sensiblen oder vertraulichen Projekten kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
§ 11 Haftung
(1) Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
(2) Für technische Ausfälle, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wird keine Haftung übernommen.
(3) Für Schäden an Kleidung, Requisiten oder Eigentum des Auftraggebers übernimmt der Fotograf keine Haftung.
§ 12 Lieferung des Vertragsgegenstand
(1) Die Lieferzeit beträgt in der Regel 7-21 Tage, abhängig vom Projektumfang.
(2) Der Vertragsgegenstand wird (falls nicht anders möglich) digital und in hoher Auflösung bereitgestellt.
(3) Rohdaten (RAW-Dateien) sind keine festen Bestandteile des Vertragsgegenstandes und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
§ 13 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
(3) Es gilt die Datenschutzerklärung des Fotografen
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.